This site uses cookies , both own and third parties , to collect statistical information about your browsing and show related advertising to your preferences , generated from your navigation patterns . If you go on surfing, we will consider you accepting its use.
Mehr InformationIn dem Fall, dass Sie in Europa für eine längere Zeit leben wohnen und nicht von Touristenvisen abhängig sein möchten, könnten Sie einen Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis in einem der EU-Länder in Betracht ziehen. Dieses Verfahren in Spanien ist relativ einfach, da die aktuellen Einwanderungsrichtlinien in Spanien den Bewerbern gegenüber viel kollegialer sind als in anderen EU-Ländern. Der meist verbreitete und einfachste Weg ein spanischer Einwohner zu werden ist: beweisen Sie ausreichende finanzielle Mittel, um Ihren Lebensunterhalt für ein Jahr versorgen zu können oder kaufen Sie eine Immobilie im Wert von 500,000 Euro oder mehr. Im ersten Fall bekommen Sie eine Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitsbewilligung und im zweiten Fall ermöglicht Ihnen das sogenannte Investoren-Visum auch eine Arbeitserlaubnis. Die Vorbereitung der notwendigen Dokumentation nimmt im Durchschnitt 2-3 Wochen im Anspruch. Der ganze Prozess kann normalerweise in 3 Monaten abgeschlossen werden.
Sie können uns über E-Mail oder Telefon erreichen und wir beraten Sie gerne sowohl über die Möglichkeiten des Erwerbs einer Aufenthaltserlaubnis für Sie und Ihre Familie, als auch über die Besonderheiten des spanischen Versteuerungssystems, der Einwanderungsrichtlinien und über die Wahl einer passenden Schule für Ihre Kinder.
Diese Art von Aufenthaltserlaubnis schließt eine Arbeitsgenehmigung aus und erlaubt es einem Ausländer in Spanien ohne Arbeitstätigkeit zu leben. Mit diesem Visum ist es nicht notwendig eine Wohnung in Spanien zu kaufen, Sie können auch nur mieten und von dem Einkommen in Ihrem Heimat leben. Eine der wichtigsten Sachen, die Sie in Betracht nehmen sollten beim Beantragen eines solchen Visums ist zu bestimmen, ob dieses Einkommen reicht, damit Sie sich und Ihre Familie für ein Jahr finanziell unterstützen können zu einem Satz von 2,130 Euro für den Bewerber und 532 Euro monatlich pro Person für jeden Familienangehörigen. In diesem Fall müssen Sie die notwendige Dokumentation zur Verfügung stellen um Ihre Zahlungsfähigkeit zu beweisen. Für diese Art Erlaubnis müssen Sie den Antrag in Ihrer Heimat oder Ihrem aktuellen Aufenthaltsland stellen. Falls Sie von der Botschaft eine Zusage bekommen, haben Sie 3 Monate Zeit um Spanien zu betreten. Einst dort, haben Sie einen Monat Zeit, die Aufenthaltsgenehmigung an der örtlichen Polizeistelle zu erhalten. Nach einem Jahr können Sie sich für eine zweijährige Verlängerung bewerben.
Das Investoren Visum erlaubt es dem Besitzer das Recht, sich in Spanien aufzuhalten beim Kauf eines Grundstücks von 500,000 Euro oder mehr, oder beim Investieren in die spanische Wirtschaft. Das Gesetz des Unternehmers 14/2013, vom 27. September, bestimmt und steuert dieses neue Visum, das für ein Jahr herausgegeben wird. Besitzer dieses Visums können in allen Schengen Ländern reisen und Familienangehörige des Investoren (Ehefrau und Kinder bis 18) können es auch beantragen. Das Visum ermöglicht ihrem Besitzer das Recht, eine zweijährige Arbeitserlaubnis zu beantragen, welche in der Zeit als ihm das eingekaufte Grundstück gehört, immer verlängert werden kann. Das Erhalten eines Investoren-Visums läuft relativ schnell und befugt Ihrem Besitzer auf mehreren Rechten als die übliche Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitsbewilligung.
Das obengenannte Gesetz versorgt mit diesem Visum auch diejenigen, die in spanischen Aktien mit einem Betrag von mindestens 1,000,000 Euro oder in den spanischen Staatsschulden mit einem Betrag von mindestens 2,000,000 Euro investieren. Investitionsprojekte sind besonders wertvoll wenn sie Arbeitsplätze im spanischen Markt erschaffen oder zur wirtschaftlichen Entwicklung Spanien beitragen.
Es gibt zwei Möglichkeiten diesen Status zu bekommen:
Die Arbeitsbedingung wird von dem Ausländer beantragt, der erst nach dem Anstellen als Arbeitsnehmer nach Spanien zieht. In diesem Fall muss Ihr Arbeitsgeber in Spanien eine Arbeitsgenehmigung für Sie beantragen, damit Sie hier legal arbeiten und leben können. Es ist wichtig, dass der Job als Mangelberuf aufgelistet oder dass die freie Stelle angekündigt ist und es keine passenden spanischen oder EU-Bürger Bewerber gab. Sonst müssen Sie auch noch die erforderliche Dokumentation beibringen, die Ihre Qualifikation für den besagten Job beweist. Der Arbeitsgeber muss für Sie an der Niederlassungsstelle des Ministeriums für Arbeit einen Antrag auf Arbeitsgenehmigung und zwar 3 Monaten vor dem geplanten Arbeitsbeginn auf dem Vertrag. Wenn sie von der spanischen Seite eine positive Antwort bekommen, haben Sie von dem Genehmigungstag einen Monat Zeit, an der spanischen Botschaft in Ihrem Heimatland, die erforderliche Dokumentation einzureichen, inklusive den von der Einwanderungsbehörde anerkannten Arbeitsvertrag. Nach Ihrem Ankommen in Spanien haben Sie einen Monat Zeit, um sich bei die Sozialversicherung anzumelden und eine NIE (Ausländeridentifikationsnummer) zu erhalten. Dieser Aufenthaltstitel kann verlängert werden.
Wenn man die aktuelle Lage der Wirtschaft in Spanien in Betracht zieht, ist es sehr schwierig diese Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Normalerweise wird diese Möglichkeit von großen Unternehmen gewählt, die dafür bekannt sind, ausländische Experten, Personen mir speziellen Qualifikationen, Sportler, Wissenschaftler, Musiker oder Künstler anzustellen.
Eine andere Möglichkeit, eine Arbeitserlaubnis ist Spanien zu bekommen, ist die Abänderung eines Studierenden Aufenthaltstitel nach 3 Jahren studieren. In diesem Fall muss der Bewerber 3 nachfolgende Jahre (unterstützt auf eigenen finanziellen Mittel, ohne Beihilfe) studieren und die Ausbildung abschließen. Eine weitere Bedingung ist einen Arbeitsvertrag zu haben, als Grund für die Änderung des Aufenthaltstitels. Beim Beantragen muss entweder Ihr Arbeitsgeber oder Sie mit seiner schriftlichen Erlaubnis die jeweilige Abteilung für Arbeitsvermittlung in Ihrer Region mit der gesamten Dokumentation, inklusive einen Arbeitsvertrag für mindestens ein Jahr. Die erste Arbeitserlaubnis wird für ein Jahr ausgestellt, kann danach zweimal für 2 Jahren verlängert werden und nach 5 Jahren dürfen Sie einen Daueraufenthalt beantragen. Familienangehörige von Nicht-EU-Bürgern können durch Familienzusammenführung nachgezogen werden nach einem Jahr arbeiten falls die eingereichte Dokumentation vollständig und richtig ist.
Um das Arbeitervisum zu verlängern ist es erforderlich, mindestens 6 Monaten im Jahr täglich gearbeitet zu haben. Nachdem es genehmigt geworden ist, haben Sie einen Monat Zeit um zur örtlichen Polizeistelle zu gehen und die Aufenthaltsbewilligung zu bekommen.
Das Verfahren für eine Aufenthaltserlaubnis für ausländische Entrepreneure, die in Spanien ein Unternehmen gründen wollen, ist sehr kompliziert. Es ist erforderlich, einen Businessplan zu erstellen, der die Beschreibung der Tätigkeiten, das Investitionsbetrag, den erwarteten Gewinn und die geschaffenen Arbeitsplätzen zu erstellen. Damit das Projekt durchgeführt wird, muss der Entrepreneur sowohl volljährig sein, über genügende professionelle Qualifikation oder Erfahrung in dem Bereich verfügen, als auch genügend Kapital aus persönlichen Finanzmitteln oder Kreditorganisationen erweisen. Der zukünftige Unternehmer reicht alle Dokumente in der spanischen Botschaft in ihrem Heimatland ein. Je mehr Arbeitsplätze das Geschäft schaffen kann, desto höher ist die Chance, dass es bewilligt wird. Der Bewerber muss für seine Familie auch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen (Reagrupación Familiar), aber nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und er ausreichende finanzielle Mittel für seinen Aufenthalt in Spanien beweisen kann. Das volle Paket an Dokumenten wird der spanischen Botschaft überliefert. Der Bewerber bekommt von der spanischen Seite durch die ausgesuchte Botschaft eine Antwort. Er muss binnen eines Monats von der Benachrichtigung ab, ein Arbeitsvisum anfordern. Im Allgemeinen werden diese Visen für drei Monaten ausgestellt. Während dieser Zeit, muss der Bewerber sich für die Öffentliche Sozialversicherung (Seguridad Social) anmelden und einen Monat nach dem Erhalt einer Versicherungsnummer muss er eine Aufenthaltsbewilligung erstellen lassen, um weiterhin in Spanien leben und ein Geschäft führen zu können, gemeinsam mit seiner Familie.
Die erste Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsrecht wird für ein Jahr herausgestellt, ist ein Jahr gültig und kann verlängert werden. Eine der Hauptvoraussetzungen für die Verlängerung, ist das Beweisen des Geschäftserfolgs durch die Beistellung von Steuerberichten.
So wie im Fall einer Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsbewilligung, kann eine Aufenthaltserlaubnis mit dem Recht ein Privatunternehmen zu führen durch die Änderung eines Studierendenvisums erfolgen, was erst nach 3 Jahren studieren an einer spanischen Hochschule oder Fortbildungsstätte möglich ist. Um dies zu tun, müssen Sie 3 Jahre mit eigenen Geldmitteln studieren und die Ausbildung erfolgreich abschließen. Der nächste Schritt ist einen Antrag auf Statusänderung gemeinsam mit dem Businessplan bei der Abteilung für Arbeitsvermittlung zu stellen. Familienangehörige des Bewerbers dürfen auch eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen als Familienzusammenführung (Reagrupación Familiar), in Übereinstimmung der Gesetze und sobald die erforderlichen Dokumente eingereicht werden. Einen Monat nach einer positiven Antwort, müssen Sie die örtliche Polizeistelle kontaktieren und Ihre Aufenthaltsbewilligung abholen.
Wir sollen anmerken, dass der Privatsektor in Spanien seine Vor- und Nachteile hat. Einer der Vorteile ist, dass es Ausländern das Recht dazu gibt, ein Unternehmen zu gründen und eine Aufenthaltserlaubnis basiert auf die Firma als Eigentum, Darlehen zu beziehen und noch welche staatliche Vorteile, die mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze im spanischen Markt zusammenhängen. In Hinsicht der Leichtigkeit bezüglich Bürokratie, werden kleine (Supermärkte, Bars, Restaurants, Dienstleistungsbetriebe) und mittelgroße Geschäften (Hotels, Immobilienagenturen, Bauunternehmen) am attraktivsten angesehen. Sie können Ihr Geschäft als natürliche oder juristische Person eintragen. Eine der üblichsten Rechtsformen ist die einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Sociedad Limitada (SL) auf Spanisch. In beiden Fällen müssen Sie sich bei verschiedenen Institutionen registrieren müssen.
Ein Studierendenaufenthaltstitel wird Studierenden vergeben, die eine spanische Fortbildungsstätte für mehr als 90 Tage besuchen. In diesem Fall muss der Bewerber folgende Voraussetzungen erfüllen: Nicht-EU-Bürger, nicht auf der Liste der verbannten Personen sein, für den gesamten Zeitintervall in Spanien krankenversichert sein, an einer Fortbildungsstätte inskribiert sein und ausreichende finanzielle Mittel für den Ausbildungsgebühren und Unterkunft zur Verfügung haben. Minderjährige bedürfen der Erlaubnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten. Die gesamte Dokumentation muss an die Spanische Botschaft vom Bewerber persönlich oder von einem Stellvertreter (Elternteil, Erziehungsberechtigter, Lehrer) falls er unter 18 Jahren alt ist, eingereicht werden.
Die Aufenthaltserlaubnis muss die gesamte Ausbildungszeit abdecken. Wenn Ihre Ausbildung in Spanien 6 Monate überschreitet, werden Sie mit einem vorübergehenden Visum versorgt, das für 3 Monate gültig ist und Ihnen das Recht gibt, das Land als Student mit einer bereits vorhandenen NIE einzutreten. Sie müssen innerhalb eines Monats vom Betreten des Landes mit der Polizeistelle des Bezirks (Comisaría de Policía) Kontakt aufnehmen um die fremde Identifikationsnummer einzutragen. Als Teil des Aufenthalts des Bewerbers dürfen sie nahe Familienangehörige für die gleiche Aufenthaltsdauer wie der Bewerber nachziehen.
Ein Antrag für die Verlängerung des Aufenthaltstitel für Studierende und, falls vorhanden, seiner Familie, muss 2 Monaten vor dem Ablauf der Aufenthaltserlaubnis. Die Grundbedingung für die Verlängerung ist ein Studienerfolgsnachweis für die abgeschlossene Ausbildung und die eine Inskriptionsbestätigung in eine neue. Die gesamte Dokumentation muss an der Einwanderungsbehörde eingereicht werden.
Der Studentenstatus erlaubt keine Beschäftigung, mit Ausnahme von unbezahlten oder bezahlten Praktika, angelegt als ein Kompromiss zwischen Ausbildung und Arbeit. Es ist auch möglich, geringfügig oder als eigenwilliger Unternehmer zu arbeiten, angenommen, dass die Arbeitsstunden die Ausbildung nicht beeinträchtigen und dass der Lernprozess nicht unterbrochen wird.